Reiki – die multi-optionale Methode: Behandeln, Lehren, Praktizieren

Was lässt sich mit Reiki alles machen? Auf welchen Ebenen wirkt Reiki? Wie wird mit Reiki behandelt, es praktiziert und gelehrt? Oliver Klatt fasst überblicksartig die wesentlichen Aspekte zusammen.

Wird man als Reiki-Praktizierender gefragt, was mit Reiki alles möglich ist, kommt man aus dem Erzählen oft gar nicht mehr heraus. Die Aufzählung der vielen verschiedenen Zusammenhänge, in denen die Reiki-Methode einsetzbar ist, scheint schier endlos. Und wer danach gefragt hat, kommt meist aus dem Staunen gar nicht mehr heraus – und geht manchmal auch in Skepsis über, weil so viele potenzielle Möglichkeiten, Gutes zu tun, für manche schwer auszuhalten sind oder auch schlicht gar nicht denkbar.

Eine Journalistin, die mich einmal dazu befragte, meinte, nachdem ich ihr alles aufgezählt hatte (weil sie es wirklich wissen wollte): „Das klingt ja wie eine Wundertüte!“ Worauf ich ihr in etwa antwortete: „Es ist auch eine …“

Vermessung der Ebenen

Wenn ich hier eine Art Vermessung der verschiedenen Ebenen des Wirkens mit der Reiki-Methode vornehme, in grober, oberflächlicher Betrachtung, bin ich mir bewusst, dass dies spirituell betrachtet kaum von großer Bedeutung ist. Denn eine solche Vermessung stellt vor allem die mentale Ebene zufrieden, unterstützt eine Haltung, die Überblick, Kategorisierung und Zuordnung umfasst. 

Zugleich bin ich mir bewusst, dass ich hier inhaltlich nichts Neues erzähle, weil: was ich im Folgenden beschreibe, ist schlicht das, was wir als Reiki-Praktizierende schon längst tun – manche seit kurzem, manche seit langem, manche einiges davon, manche alles davon, jede/r Praktizierende in unterschiedlicher Gewichtung bzw. Ausrichtung.

So bleibt festzustellen, dass der Zusammenhang, in dem dieser Artikel steht, sich vor allem aus der Tatsache heraus ergibt, dass das Usui-System des Reiki in Deutschland wie auch in anderen Ländern (z. B. Großbritannien, USA, Australien) an der Schwelle steht, auch im jeweiligen Gesundheitssystem eine wichtige Rolle zu spielen – was die Leiden vieler Menschen lindern und zunehmend tiefere Heilung auch in vornehmlich medizinischen Zusammenhängen ermöglichen kann.

Hierfür bedarf es, neben anderen Dingen, auch einer gewissen Art von Kommunikation mit den entsprechenden Stellen, Verbänden, Organisationen – wobei es hilfreich ist, wenn nicht sogar grundlegende Voraussetzung, Inhalte klar und deutlich zu formulieren und einen Sinn für Überblick, Kategorisierung und Zuordnung zu vermitteln.

Um also ein Grundverständnis für die Möglichkeiten der Reiki-Methode in einer für die Einbringung in das Gesundheitssystem relevanten Betrachtungsweise zu erlangen, und von dort aus weitergehen und, dem jeweiligen Zweck entsprechend, die nötigen Inhalte klar formulieren zu können, widme ich mich dem Thema hier in der beschriebenen Weise. Dabei unterscheide ich zwischen „Reiki, der Energie“ und „Reiki, der Methode“. Diese Unterscheidung ist in fachlich orientierten Texten sinnvoll, da sie wesentlich für die Klarheit einer getroffenen Aussage ist. In populär ausgerichteten Texten oder in Werbetexten scheint diese Unterteilung aus meiner Sicht dagegen eher unnötig, ja manchmal gar überflüssig, da „Reiki“ nun mal der Begriff ist, unter dem das Usui-System des Reiki als Methode bzw. System allgemein bekannt ist.

Wenn ich im Folgenden das Wort „Reiki“ verwende, meine ich also die „universelle Lebensenergie“, mit der Reiki-Praktizierende arbeiten. Um dagegen das System bzw. die Methode zu benennen, die dabei zur Anwendung kommt, verwende ich die Begriffe „Usui-System des Reiki“ oder „Reiki-Methode“. Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich die Begrifflichkeiten, die ich im Text verwende, deshalb verwende, weil sie von mir als am passendsten empfunden werden. In der Zukunft mögen sich eventuell andere Begrifflichkeiten als allgemein passender bzw. dem Zusammenhang zuträglicher erweisen, das Usui-System des Reiki in das Gesundheitssystem – oder in die öffentliche Wahrnehmung – einzubringen.

1. Grad, 2. Grad, Lehrerausbildung

Jede Mensch kann das Usui-System des Reiki erlernen. Wer den 1. Grad vermittelt bekommt (inkl. der entsprechenden Einweihungen) und dafür bereit ist, erlangt die Fähigkeit, Reiki durch Handauflegen zu übermitteln, an sich selbst, an andere Menschen, Tiere, Pflanzen – und an alles, was dinglich existiert. Durch Vermittlung der Reiki-Lebensregeln erhält er zudem spirituell ausgerichtete Leitsätze (in den meisten Richtungen der Reiki-Methode), an denen er sein Denken und Tun ausrichten kann.

Wer den 2. Grad erhält (inkl. der entsprechenden Einweihung/en) und dafür bereit ist, erlangt für Behandlungen mit Reiki, die er sich selbst oder anderen gibt, die Fähigkeiten, a) den Reiki-Fluss zu verstärken, b) auf mentaler Ebene zu behandeln, c) die Grenzen von Raum und Zeit „feinstofflich“ zu überwinden (z.B. Fernbehandlungen zu geben).

Wer die Lehrer-Ausbildung vermittelt bekommt (inkl. der Meister-Einweihung), kann fortan das System lehren, d.h. zunächst die in den beiden vorherigen Absätzen genannten Fähigkeiten an andere Menschen weitergeben. Zudem kann er, nach einer gewissen Wartezeit, die der gesunde Menschenverstand gebietet (da man nur lehren kann, was man selber auch kennt), anderen Menschen wiederum die Fähigkeit vermitteln, das System zu lehren.

Dabei sollte er (da auch andere nur lehren können, was sie selber kennen) bei anderen Menschen, denen er diese Fähigkeit vermittelt, darauf hinwirken, dass diese nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst ebenfalls lediglich die in den beiden vorherigen Absätzen genannten Fähigkeiten an andere Menschen weitergeben und mit der Weitergabe der Fähigkeit, das System zu lehren, eine Zeit lang warten.

Die Umsetzung der auf der jeweiligen Ebene erlangten Fähigkeiten in regelmäßiges Tun führt zur Praxis des Systems auf der jeweiligen Ebene. Dabei wird in vielen Stilen der Reiki-Methode die regelmäßige Selbstbehandlung per Handauflegen, wie im 1. Grad vermittelt, als grundlegende Praxis des Systems verstanden, im Zusammenhang mit einer inneren, geistigen Ausrichtung an den Reiki-Lebensregeln.

Behandlungen, Kurse

Wer den 1. Grad des Usui-Systems des Reiki und die entsprechenden Einweihungen vermittelt bekommen hat (man kann auch von „Einstimmungen“ sprechen, wobei ich finde, dass der Begriff „Einweihung“ der Tiefe des energetischen Geschehens gerechter wird), kann sich selbst und andere mit Reiki, der universellen Lebensenergie, behandeln. Das heißt, er oder sie kann Reiki per Handauflegen übermitteln.

Wer den 2. Grad und die entsprechende/n Einweihung/en vermittelt bekommen hat, kann dies mittels besonderer Techniken in verstärkter, verfeinerter und erweiterter Weise tun.

Wer die Lehrer-/Meister-Ausbildung absolviert und die entsprechende Einweihung erhalten hat, kann das System lehren, in all seinen Graden/Stufen bzw. auf allen Ebenen. Dies ist in Kursen bzw. Seminaren möglich sowie auch in Einzelunterricht – und, was die Meister-/Lehrer-Ausbildung angeht, üblicherweise in längerfristig angelegten Ausbildungseinheiten wie auch durch individuell auf den Auszubildenden maßgeschneiderte Konzepte.

Der kundige Reiki-Praktizierende besitzt also die Fähigkeit, Reiki zu übermitteln. Dabei ist er Übermittler der Energie als solche – dies bei Behandlungen, sei es vorort und über die Grenzen von Raum und Zeit hinweg, für sich selbst und für andere, als Behandler. Oder er ist Übermittler der Fähigkeit, die Energie zu übermitteln; dies in Einweihungen/Einstimmungen, als Meister/Lehrer.

Neben der Vorstellung, dass Reiki bzw. die Fähigkeit, Reiki zu geben, übermittelt wird, gibt es auch andere, spirituell tiefer gehende Vorstellungen, die beinhalten, dass der Praktizierende durch Handauflegen im Wesentlichen in Kontakt mit Reiki tritt, wodurch alles weitere gewissermaßen aus sich selbst heraus geschieht. Diese Sichtweise legt nahe, dass es nicht der Praktizierende ist, der etwas übermittelt, sondern dass die Energie sich gewissermaßen selbst übermittelt – wofür der Praktizierende in geistiger wie körperlicher Präsenz jedoch in jedem Falle benötigt wird, was ihn letztlich auch in dieser Betrachtungsweise zu einer Art Übermittler macht.

Privat, beruflich

Die Anwendung des Usui-Systems des Reiki in Form von Behandlungen für andere Menschen – wie auch für Tiere und Pflanzen – ist in privatem wie auch beruflichem Rahmen möglich. (Eigenbehandlungen mit Reiki sind, dem gesunden Menschenverstand folgend, prinzipiell nur in privatem Rahmen möglich.)

Das Lehren des Usui-Systems des Reiki in Form von Seminaren der unterschiedlichen Grade/Stufen oder in Form einer Ausbildung (Lehrer-/Meisterausbildung) ist, dem Grundgedanken folgend, dass hierfür ein „Energieaustausch“ nötig ist, der üblicherweise in der Zahlung eines festgelegten Geldbetrags seitens des Kursteilnehmers oder Auszubildenden besteht bzw. diesen umfasst, im Wesentlichen nur in beruflicher Ausübung möglich. (Ausnahmen bestätigen die Regel.)

Für beruflich ausgeübte Reiki-Behandlungen an Mensch, Tier oder Pflanze sowie für Reiki-Seminare bzw. -Ausbildungen gelten rechtliche Zusammenhänge, die sich insbesondere aus zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre ergeben.* Personen, die das Usui-System des Reiki in Deutschland beruflich ausüben, haben diese zu beachten. Dabei ist der überwiegende Teil dieser Zusammenhänge vor allem für das Ausüben von Behandlungen relevant, einiges jedoch auch für das Lehren des Systems in Form von Seminaren oder Ausbildungseinheiten. (Was derzeit genau zu beachten ist, wurde in früheren Artikeln im Reiki Magazin und im Buch „Reiki und Schulmedizin“ (Klatt/Lindner) ausführlich erläutert und unterliegt im übrigen permanenter Veränderung, weshalb an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden soll.**)

Wer die Reiki-Methode beruflich ausübt, kann dies als Reiki-Behandler/in (Reiki-Praktiker/in, Reiki-Therapeut/in, Reiki-Anwender/in u.a.) tun, auf der Ebene des 1. und ggf. 2. Grades, und/oder als Reiki-Lehrer/-Meister. Wobei die Verwendung des Titels Reiki-Meister/-Lehrer oder ähnlich beinhaltet, dass diese Person – zumindest potenziell – auch Reiki-Behandler ist (zumindest besitzt sie diese Fähigkeit), neben der Lehrtätigkeit. Während die Verwendung der Bezeichnung Reiki-Behandler (oder ähnlich) – ggf. mit Nennung des höchsten Grades, den die Person vermittelt bekommen hat – hingegen deutlich macht, dass diese Person ausschließlich behandelt, jedoch keine Kurse oder Ausbildungen durchführt.

Heilung, Wachstum, Spiritualität

Die Ebenen, auf denen die regelmäßige Anwendung von Reiki wirkt, lassen sich beschreiben als die Ebene (körperlicher und seelischer) (Selbst-)Heilung, die Ebene persönlichen Wachstums und die Ebene spiritueller Entwicklung.

Was die Ebene der Gesundung bzw. Heilung von Körper und Geist angeht, so wird von einigen der Ansatz vertreten, bei der Übermittlung von Reiki handele es sich um geistiges Heilen (also: Heilen aus dem Geiste heraus). Andere sehen die Übermittlung von Reiki in diesem Zusammenhang eher als eine Methode der Energiemedizin (also: als Maßnahme unter Nutzung feinstofflicher energetischer Felder). In jedem Fall wird jedoch davon ausgegangen, dass der Behandelte durch die Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte (= eine direkte Folge der Übermittlung von Reiki) seine eigene Heilung/Gesundung herbeiführt. Dies gilt, wenn eine Person sich selbst mit Reiki behandelt wie auch wenn sie von jemand anderem mit Reiki behandelt wird.

Weitere Ebenen sind jene des persönlichen Wachstums und der spirituellen Entwicklung. Auf beiden Ebenen gestaltet sich der Prozess, der durch die stetige Anwendung der Reiki-Methode in Gang kommt, höchst individuell – was heißt, dass weder auf der Ebene persönlichen Wachstums diesem eine spezifische (psychologische oder andere) Denkrichtung zugrunde liegen muss noch auf der Ebene spiritueller Entwicklung dieser eine spezielle spirituelle Philosophie oder Religion zugrunde liegen muss. So ist die Anwendung von Reiki religions- und weltanschauungsübergreifend möglich sowie mit allen spirituellen Ausrichtungen kompatibel, da es in eigentlich allen Traditionen und Religionen Vorstellungen von der Existenz einer Art Lebensenergie gibt.

Resümee

Als Resümee dieses zusammenfassenden Textes bleibt abschließend festzustellen, dass hier, wie schon eingangs erwähnt, lediglich ein den Möglichkeiten der Anwendung der Reiki-Methode inhaltlich möglichst genau entsprechender Überblick gegeben werden sollte. Für Anregungen, die diesen Text erweitern können, wo es Erweiterungen bedarf, sowie für Hinweise auf eventuell Übersehenes bin ich dankbar und veröffentliche diese, sofern im konkreten Zusammenhang dieses Textes stehend, gerne in einer der folgenden Ausgaben des Reiki Magazins ab, als Erweiterung bzw. Fortführung.

Entsprechende Zusendungen bitte per E-Mail an: redaktion@reiki-magazin.de

Ich wünsche uns Reiki-Praktizierenden zunehmend mehr Klarheit in unserer Praxis der verschiedenen Grade bzw. Stufen auf der hier eingebrachten Ebene und stelle fest, dass Klarheit auf dieser Ebene einem mystischen oder spirituellen Erleben auf anderer Ebene in keiner Weise entgegen steht – ja dieses sogar fruchtbar ergänzen und vervollständigen kann, was einen geerdeten Umgang mit Reiki, der universellen Lebensenergie, betrifft.

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Anmerkungen

* Bundesverfassungsgerichtsentscheid vom 2. März 2004: AZ 1 BVR 784/03 / Bundesverfassungsgerichtsentscheid vom 20. März 2007: AZ 1 BVR 1226/06

** Zwei Bücher zum Thema: „Reiki und Schulmedizin“, Klatt/Lindner, Aitrang 2006; „Selbstständigkeit im alternativen Gesundheits- und Beraterberuf“, Gerasch/Hanke, Darmstadt 2009 – Zwölf Artikel zum Thema im Reiki Magazin: „Die Neuerungen im HWG“, M. Jansen, Ausg. 2/13, „Neuer Beschluss zu Reiki“, M. Jansen, Ausg. 1/12; „Rechtliche Grenzen der Heilerwerbung“, H. von Sehlen, in drei Teilen, in den Ausgaben 2/09, 3/09 & 4/09; „Fernheilung – rechtlich erlaubt?“, Ausg. 2/10; „Rechtsprechung im therapeutischen Bereich“, E. J. Groß, Ausg. 1/07; „Neue Gerichtsurteile zu alternativer Medizin“, W. Sträter, in zwei Teilen, in den Ausgaben 3/06 & 4/06; „Wettbewerbsrecht für Reiki-Behandler und -Lehrer“, W. Sträter, Ausg. 4/05; „Zeugnisverweigerungsrecht für Reiki-Behandler?“, W. Sträter, Ausg. 1/05; „Sieg vor dem Verfassungsgericht“, J. Kindler, Ausg. 3/04

FOTO © Michal Bednarek – 123rf.com

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